Debatte


Vangardist Online Magazin
Ejo Eckerle freier Journalist, u.a. Textchef VANGARDIST
Sag "ja" in Wien

Wer sich in Österreich verpartnert, tut dies am liebsten in Wien, aber im internationalen Vergleich hinken die Gesetze immer noch hinterher.

Wien entwickelt sich zu einem österreichischen Hotspot für schwule und lesbische Paare. Woran liegt das? Ist die Stadt etwa inzwischen eine große, erfolgreiche Singlebörse? Die Vermutung, dies liege einfach daran, weil die Mehrzahl der Schwulen und Lesben in der Bundeshauptstadt lebe, stimmt nur zum Teil. Von rund 500 gleichgeschlechtlichen Paaren, die 2010 in Wien ihre Partnerschaft eintragen ließen, kamen etwa 100 aus den anderen Bundesländern.
 
Die Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen vermutet den Grund dafür im speziellen Rahmen, der den Paaren in der Bundeshauptstadt geboten werde. Neben den Amtsräumen der Servicestelle für eingetragene Partnerschaften stehen für eine Verpartnerung in einer würdevollen Atmosphäre auch die Trauungssäle der Standesämter und die Festsäle der Amtshäuser zur Verfügung. Einigen Paaren wurden ihre Urkunden auf Wunsch auch in einem besonders festlichen Rahmen in einer von mehr als 40 zur Verfügung stehenden Traumlocations überreicht. Insgesamt wagten 2010 in Österreich 705 Paare den Schritt vor den Standesbeamten, zwei Drittel davon waren Männer. Das Schlusslicht aller Bundesländer bildete Vorarlberg mit 12 Verpartnerungen.
 
Wien festigt seinen Ruf als liberale Insel in einem ansonsten strukturkonservativen Land. Andere Bundesländer halten sich strikt an den Wortlaut des Gesetzes, wonach eine eingetragene Partnerschaft nicht im Standesamt, sondern in den Räumlichkeiten einer Bezirkshauptmannschaft oder Magistrats vorzunehmen sei. Trauzeugen sind dementsprechend auch nicht vorgesehen. All dies geschieht in der Absicht, mit einer amtlich registrierten schwulen Liebe nur ja nicht das heterosexuelle „Eheprivileg" anzutasten. Aber die Unterschiede zur Ehe gehen noch weiter. Mit einer eingetragenen Partnerschaft, kommt es absurderweise zum Verlust des Familiennamens. Gleichgeschlechtliche PartnerInnen, die einen Doppelnamen annehmen, dürfen diesen nicht wie Eheleute durch einen Bindestrich verbinden. Der wird auf offiziellen Dokumenten nämlich nicht mehr als Familienname bezeichnet, sondern als Nachname. Der Familienstand wird als "in einer eingetragenen Partnerschaft lebend" und nicht als "verheiratet" eingetragen.
 
Noch stärker tritt das „Abstandsgebot" zur Heteroehe zu Tage, wenn Kinder ins Spiel kommen, etwa bei der Stiefkind-Adoption. Heteros dürfen sie adoptieren, schwule oder lesbische Paare nicht. Künstliche Befruchtung ist heterosexuellen Paaren erlaubt, schwulen oder lesbischen bleibt das verwehrt. Österreich fällt damit im internationalen Vergleich weit hinter Länder wie Spanien, Dänemark und Großbritannien zurück. Politisches Ziel bleibe daher "die vollkommene Gleichstellung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften mit der Ehe", so die Wiener Stadträtin Sandra Frauenberger.